Qualität als Mehrwert:
Als staatlich geprüftes Ingenieursbüro bin ich zur unabhängigen und kundenorientierten Beratung verpflichtet. Es ist mir ein besonderes Anliegen meine Kunden durch ein hohes Maß an Kompetenz, Qualität und Unabhängigkeit zu unterstützen.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis
- ist eine Art Energie-„Typenschein“ für ein Nutzungsobjekt
- zeigt viele Energiekennwerte wie unter anderem der erwartende Heiz- und Gesamtenergiebedarf
- macht die Energieeffizienz sichtbar
- ermöglicht mit den Kennzahlenbildungen wie zum Beispiel den spezifischen Heizwärmebedarf, charakteristische Länge oder Gesamtenergieeffizienzfaktor mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Nutzungsobjekte
- zeigt Optimierungspotentiale der Energieeffizienz auf
Wer benötigt einen Energieausweis?
Vermietung, Verpachtung oder Verkauf
Die Pflicht trifft den Vermieter, Verpächter oder den Verkäufer von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also von Häusern, Wohnungen und Geschäfts- und Büroräumlichkeiten). Es muss bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf ein gültiger Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.
Zu- und Umbau
Die Pflicht trifft den Eigentümer des Nutzungsobjekts dem zu- bzw. das umgebaut werden soll. Es muss bei der Einreichung um Baubewilligung ein gültiger Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.
Neubau
Die Pflicht trifft den Bauherrn der den Neubau ausführen will. Es muss bei der Einreichung um Baubewilligung ein gültiger Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.
Sanierung
Die Pflicht trifft den Eigentümer des Nutzungsobjekts, bei dem mehr als 25% der Oberfläche der Gebäudehülle einer Sanierung unterzogen werden. Es muss bei der Einreichung um Förderung ein gültiger Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.
aushangpflichtige Gebäude
Für Gebäude mit mehr als 500 m2 Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr besteht eine öffentliche Aushangpflicht. Eigentümer von Gebäuden mit behördlicher Nutzung und starkem Publikumsverkehr müssen bereits ab 250 m2 Nutzfläche den Energieausweis öffentlich aushängen. Dies ist in den länderspezifischen Bautechnikverordnungen geregelt.
„Zu wissen wieviel Energie du verbrauchst, gibt dir die Chance bewusster damit umzugehen!“
Dipl. Ing. Roman Hürner BSc.
Energie-Verbrauchsanalyse
Mit der von Ihnen erteilten Einverständnis analysieren wir die vom Netzanbieter zur Verfügung gestellten Energiedaten Ihres Unternehmens. Auf Basis der präzisen Energiedaten erarbeiten wir Lastganganalysen für den gewünschten Zeitraum (meistens zwei bis drei Jahre). Damit lässt sich zu jedem Zeitpunkt der Energieverbrauch des eingesetzten Energieträgers darstellen. Mit den gewonnenen Informationen der Lastganganalyse ist eine langfristige Verminderung des Energieverbrauchs und des CO2-Fußabdrucks realisierbar. Häufig führen kleinvolumige Maßnahmen mit Hilfe der klaren Ergebnisse der Lastganganalyse bereits zu einer signifikanten Senkung des Energieverbrauchs.
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Energetischer Endverbrauch 2019
Quelle:Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie