Die Erbringung des Nachweises des sommerlichen Wärmeschutzes wird teilweise von Auftraggebern bei Baueinreichungen oder bei Gebäudezertifizierungen verlangt.
Beim Neubau und bei größerer Renovierung von Nutzungsobjekten ist gemäß aktueller OIB Richtlinie 6 entweder die sommerliche Überwärmung zu vermeiden, oder die Anforderung an den außeninduzierten Kühlbedarf einzuhalten.
Das dazu benötigte Rechenverfahren wird in der ÖNORM B 8110-3 beschrieben. Die damit errechnete operative Temperatur darf die, mittels OIB RL6:2019 ermittelte, maximal zulässige operative Temperatur nicht überschreiten.